KRAUSE Ortsfeste Steigleiter an baulicher Anlage , einzügig, nach DIN 18799-1

Wichtig – folgende Vorgaben sind zu  beachten:

Steigleiter, einzügig nach DIN18799-1 bis max. 10,0m Steighöhe; mit Rückenschutz, ab 5,0m Steighöhe erforderlich

+  Ab 5 m Steighöhe muss, soweit baulich möglich, ein Rückenschutz vorhanden sein.

+  Ab 10  m Steighöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen.

Die maximale Länge eines Leiterzuges darf 10 m nicht überschreiten.

+ Ist aus baulichen Gründen eine Versetzung nicht möglich, so kann die Leiter auch einzügig über 10 m ausgeführt werden.  Die Umsteigeplattform ist durch den klappbaren Zwischenboden zu ersetzen.

+  Für seitliche Überstiege können die Leiternteile höher geführt werden.

+  Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer als 75 mm ist, zur Spaltverkleinerung den Ausstiegstritt mit bestellen.

+ An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer erforderlich, siehe DIN EN ISO 14122-4.

 

Beschreibung

Steighöhe bis ca. m4,765,606,447,288,409,52
Leiternlänge incl. Ausstiegsholm ca. m5,866,707,548,389,5010,62
Stahl, verzinktArt.-No.836205836212836229836236836243836250
AluminiumArt.-No.838407838414838421838438838445838452
Leiternteil 1,96 m12
Leiternteil 2,80 m12132
Leiternteil 3,64 m12
Ausstiegsholm222222
Maueranker starr (Abstand 200 mm)68881012
Rückenschutzbügel, Ø 700 mm45567
Rückenschutzstrebe, Länge 3000 mm710101215
Steigleiternverbinder222246