Kundeninfo Neue Norm EN 131 für Leitern

Beschreibung

Einführung
Normen sind anerkannte Regeln der Technik und enthalten Spezifikationen für die Herstellung und Prüfung von Produkten. Für Leitern gilt die europäische Norm EN 131.
Diese Norm besteht aus mehreren Teilen, welche unterschiedliche Anforderungen an Leitern regeln.
Einzelne Teile der Norm haben sich nun geändert, weitere Teile befinden sich derzeit in Überarbeitung.
Was sich konkret in Teil 1 und 2 der Norm EN 131 geändert hat, erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Neuerungen im Teil 1 der EN 131
Standverbreiterung für Anlegeleitern:
Ű Alle Leitern, welche als Anlegeleiter genutzt werden können und in ausgefahrenem Zustand länger als 3.000 mm sind, müssen nach neuer Norm mit einer Standverbreiterung (z. B. in Form einer Traverse) ausgestattet sein.
Ű Die Länge der Standverbreiterung ist abhängig von der Leiterlänge, beträgt jedoch maximal 1.200 mm.

Neuerungen im Teil 1 der EN 131
Blockierung von entnehmbaren Leiterteilen
Ű Bei Schiebeleitern oder Mehrzweckleitern, bei denen das obere Leiterteil entnommen und separat genutzt werden konnte, muss dieses (sofern es länger als 3.000 mm ist) entweder gegen Entnahme gesichert oder ebenfalls mit einer Standverbreiterung versehen werden, welche jedoch die sichere Benutzung nicht beeinträchtigen darf.
Ű Dies betrifft in erster Linie Schiebeleitern mit mehr als 2 × 10 Sprossen sowie dreiteilige Mehrzweckleitern mit mehr als 3 × 10 Sprossen.

Zwei verschiedene Leiterklassen:
Ű Neu ist ebenfalls die künftige Einteilung von Leitern in zwei Klassen:
Ű Leitern für den beruflichen Gebrauch (Profi)
Ű Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch (Privat)
Ű Je nach Klasse müssen Leitern nach unterschiedlichen Prüfanforderungen getestet werden:
Ű Dauerhaltbarkeitsprüfung bei Stehleitern: Ű 50.000 Zyklen bei Leitern für den beruflichen Gebrauch
Ű 10.000 Zyklen bei Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch Ű Festigkeitsprüfung:
Ű 2.700 N Prüflast bei Leitern für den beruflichen Gebrauch
Ű 2.250 N Prüflast bei Leitern für den nicht beruflichen
Gebrauch 
Festigkeitsprüfung für Anlege- und Stehleitern
Ű Die Stabilität der Leiter, insbesondere der Holme wurde bislang in liegender Position geprüft, wobei die Leiter auf zwei Böcke gelegt, eine Prüflast von 1.100 N (ca. 112 kg) aufgebracht und die bleibende Verformung gemessen wurde. Ű Künftig erfolgt die Festigkeitsprüfung in Gebrauchsstellung der Leiter und mit deutlich höheren Prüflasten: Ű 2.700 N (ca. 275 kg) bei Leitern für den beruflichen Gebrauch
Ű 2.250 N (ca. 229 kg) bei Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch.
Ű Die Leiter muss diesen Prüflasten ohne Versagen eine Minute standhalten und darf danach keine Brüche oder sichtbaren Risse aufweisen. Dauerhafte Verformungen sind jedoch zulässig.

Verdrehungsprüfung für Stehleitern
Ű Zum Test der Verwindungssteifigkeit von Stehleitern wird mit
500 mm Überstand eine Stahlstange an der obersten Sprosse, Stufe oder Plattform angebracht. Der Leiterholm wird auf der gegenüberliegenden Leiterseite fixiert und die Leiter mit 736 N (ca. 75 kg) belastet.
Ű Anschließend wird am Ende der Stange mit einer Prüflast von 137 N (ca. 14 kg) entgegen der fixierten Seite gezogen.
Ű Der nicht fixierte Leiterfuß darf sich während dieser Prüfung maximal um 25 mm von seinem Ausgangspunkt entfernen.
736 N

Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern
Ű Dieser Dauerbelastungstest gilt für alle Stehleitern sowie Mehrzweckleitern, welche als Stehleiter verwendet werden können.
Ű Hierbei wird ein Holm der Leiter auf eine 20 mm hohe Erhöhung gestellt und die Leiter gegen Wegrutschen gesichert.
Ű Anschließend werden die oberste Sprossen, Stufe oder Plattform sowie eine Sprosse oder Stufe in der Mitte der Leiter abwechselnd mit einer Prüflast von 1.500 N (ca. 153 kg) belastet.
Ű Diese abwechselnde Belastung wird solange fortgeführt, bis die notwendige Anzahl an Zyklen für die jeweilige Leiterklasse erreicht ist, ohne dass die Leiter Schaden genommen hat: Ű 50.000 Belastungszyklen bei Leitern für den beruflichen Gebrauch
Ű 10.000 Belastungszyklen bei Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch. 
Prüfung der Rutschhemmung am Boden für Anlegeleitern
Ű Dieser neue Test prüft die Rutschhemmung der Leiterfüße oder –schuhe und gilt für alle Leiterarten, welche in Anlegeposition verwendet werden können.
Ű Dazu wird die zu prüfende Leiter auf eine Glasplatte gestellt und an einer definierten Prüfoberfläche angelehnt.
Ű Anschließend wird eine Prüflast von 1.471 N (ca. 150 kg) aufgebracht. Das Prüfverfahren ist viermal zu wiederholen.
Ű Die Leiter darf nach viermaligem Wiederholen der Prüfung um maximal 40 mm nach außen gerutscht sein.

Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern
Ű Mit dieser Prüfung wird die Verwindungssteifigkeit von Anlegeleitern getestet.
Ű Dazu wird eine Leiter auf zwei Böcke gelegt und beide Holme eine halbe Minute lang mit 491 N (ca. 50 kg) belastet. Die sich dabei ergebende Durchbiegung wird gemessen und gilt als Bezugsgröße für den zweiten Teil der Prüfung. Ű Im zweiten Teil der Prüfung wird ein Holm mittig mit 638 N (ca. 65 kg) belastet und anschließend erneut die Durch biegung der Holme gemessen.
Ű Die Differenz der Durchbiegung zwischen erster und zweiter Messung darf dabei einen vorgegebenen Grenzwert nicht überschreiten.

Folgen der neuen Normvorgaben
Übergangsfrist
Bis zum 31.12.2017 sind die alten Fassungen der EN 131 Teil 1 und Teil 2 noch parallel zu den neuen Fassungen gültig.
Ű Hersteller dürfen danach nur noch Leitern in Verkehr bringen, die der neuen Norm entsprechen.
Ű Echelles Andre wird ab Herbstbeginn 2017 seine Lieferungen auf die neue Norm umstellen. Dadurch ist gewährleistet, dass rechtzeitig vor Ende der Übergangsfrist alle durch uns ausgelieferten Leitern den neuen Fassungen der EN 131­1 und EN 131­2 entsprechen.
Welche Bedeutung aber haben die Normänderungen für Handel und Verwender?
Verwender:
Ű Gewerbliche Verwender sind allerdings nach der Betriebssicherheitsverordnung unverändert dazu verpflichtet, ihre Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Gefährdungs beurteilung auf Eignung für ihre Zwecke zu beurteilen sowie ihren sicherheitstechnischen Zustand zu bewerten.
Ű Wir empfehlen daher gewerblichen Verwendern ihren Leiterbestand zu überprüfen und gegebenenfalls ihre Anlege­,
Schiebe­ und Seilzugleitern mit einer Traverse nachzurüsten.