KRAUSE Steigleiter, mehrzügig nach DIN EN – 14122-4 836601
Wichtig – folgende Vorgaben sind zu beachten:
 + Ab 3 m Steighöhe muss ein Rückenschutz vorhanden sein.
 + Ab 10 m Steighöhe ist die Steigleiter mit Rückenschutz versetzt auszuführen.
 Die maximale Länge eines Leiterzuges darf 6 m nicht überschreiten.
 + Bei Steigleitern mit Fallschutz sind diese ab 12 m Steighöhe mit einer Ruhebühne auszustatten.
 + Bei mehrzügigen Leitern ist im Umsteigebereich zwischen den beiden Leiterzügen ein zusätzlicher
 Handlauf Art.-No. 836366 erforderlich.
 + Für seitliche Überstiege können die Leiterteile höher geführt werden.
 + Die Spaltgröße zur Ausstrittsfläche muss zwischen 60 mm und 75 mm betragen; zur Spaltverkleinerung den Ausstiegstritt mit bestellen.
 + An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer erforderlich, siehe DIN EN ISO 14122-3.
 + An dem Ausstieg ist eine Durchgangssperre Art.-No. 837028 erforderlich.
Beschreibung
Ortsfeste Leitern an maschinellen Anlagen ( ab 10 m Steighöhe)
Einsatzbereiche
 Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen
 Planung und Benutzung
 Steigleitern an maschinellen Anlagen erlauben den Zugang für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, sowie Reparatur- und Reinigungsarbeiten.
 Dabei kann es sich auch um ein Gebäude als Teil einer maschinellen Anlage handeln.






