GÜNZBURGER Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz DIN 18799-1 500100

An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten.
Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften – bitte senden Sie uns Ihre Anfrage.
Planung und Benutzung
Die Höhe der einzelnen Leiternzüge sowie Abstände von Ruhebühnen erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter
Personengruppen (1 bzw. 2) hinsichtlich der Erfahrung in Benutzung von Steigleiteranlagen.
1) Personen mit Erfahrung in der Benutzung von Steigleiteranlagen (z.B. Antennenbauer); nach DIN 18799-1 Personenkreis C
2) Personen ohne Erfahrung in der Benutzung von Steigleiteranlagen (z.B. Privatpersonen); nach DIN 18799-1 Personenkreis A+B

Beschreibung

Bitte beachten:
– Ü ber 5 m Absturzhöhe muss, soweit baulich möglich, ein Rückenschutz vorhanden sein.
– Ü ber 10 m Absturzhöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen. Die maximale Länge eines
Leiterzuges darf 10 m nicht überschreiten.
– Ausnahme: Ist aus baulichen Gründen eine Versetzung nicht möglich, so kann die Leiter
auch über 10 m hinaus einzügig ausgeführt werden. In diesem Fall ist die Umsteigeplattform
durch ein klappbares Ruhepodest (Bestell-Nr. 61960 / 62960 / 63960 / 68960) zu ersetzen.
– Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden.
– An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer
empfehlenswert, siehe DIN EN ISO 14122-4 (Ausstiegsgeländer Bestell-Nr. 60981).
– Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer 75 mm ist, Ausstiegstritt Bestell-Nr. 62966 ff
mitbestellen
– Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 63502 empfehlenswert